Wissenswertes rund um die ambulante Pflege
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Antrag
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen.
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Die Leistungen können in Höhe von derzeit 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.
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Die Pflegeversicherung (SGB XI)
Seit 2017 werden Pflegebedürftige je nach ihrer Selbständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Nachweis über einen Beratungseinsatz (Pflegeversicherung) nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, haben in den Pflegegraden 2 & 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 & 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Hierfür besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht.
Antrag bei der Pflegeversicherung
Pflegegrade
Pflegegeldleistungen
Anerkannter Pflegegrad
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Beitrag pro Monat
332,00 €
573,00 €
765,00 €
947,00 €
Pflegesachleistungen
Anerkannter Pflegegrad
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Sachleistung pro Monat
761,00 €
1432,00 €
1778,00 €
2200,00 €
Leistungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Leistungen können in Höhe von derzeit 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung
Entlastungsbetrag
Anerkannter Pflegegrad
Beitrag pro Monat
Amt für Grundsicherung
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Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
0 € Sachleistung bzw. 0 € Pflegegeld
Geben Sie die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet:
€Ihr Ergebnis:
Ihr Pflegegrad: 1
Ihre Pflegekosten: €
max. Pflegekassenleistung: 0 €
ausgeschöpfte Pflegekassenleistung:
verbleibender Pflegegeldanspruch:
Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeldleistungen.
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