Wissenswertes rund um die ambulante Pflege

Wer zahlt ?

Die Pflegeversicherung (SGB XI)

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Antrag

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen.

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Pflegegrade

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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Leistungen können in Höhe von derzeit 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.

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Entlastungen

Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung

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Wer zahlt ?

Die Pflegeversicherung (SGB XI)

Seit 2017 werden Pflegebedürftige je nach ihrer Selbständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Nachweis über einen Beratungseinsatz (Pflegeversicherung) nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, haben in den Pflegegraden 2 & 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 & 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Hierfür besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht.

Antrag bei der Pflegeversicherung

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Mit dem Begutachtungsverfahren wird die Beeinträchtigung des pflegebedürftiger Menschen gemessen und in den Bereichen Punkte vergeben.
Mit der Messung wird der Pflegegrad von einer Skala von 0 bis 100 ermittelt. Anhang der Punkte erfolgt die Einteilung der Pflegegrade.
Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich von unseren Pflegekräften beraten.

Pflegegrade

Pflegegeldleistungen

Die Leistungen werden durch die Pflegekassen bezahlt, wenn die Angehörigen den zu Pflegenden komplett privat versorgen.

Anerkannter Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Beitrag pro Monat

0 €
316,00 €
545,00 €
728,00 €
901,00 €

Pflegesachleistungen

Mit den ambulanten Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege die Hilfe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Anerkannter Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Sachleistung pro Monat

0 €
689,00 €
1298,00 €
1612,00 €
1995,00 €

Leistungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Leistungen können in Höhe von derzeit 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung

Betreuungskosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Einkommensteuer angerechnet werden. Der steuerliche Vorteil kann auch von Kindern der pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden, wenn diese für die Kosten aufkommen.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbarer Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags.

Anerkannter Pflegegrad

Pflegegrade 1-5

Beitrag pro Monat

Bis zu 125 Euro pro Person

Amt für Grundsicherung

Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mindestens den Pflegegrad 2 haben, Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Dieses wird vom Amt für Grundsicherung geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Pflegegeldrechner

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Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

0 € Sachleistung bzw. 0 € Pflegegeld

Geben Sie die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet:

Ihr Ergebnis:

Ihr Pflegegrad: 1

Ihre Pflegekosten: €

max. Pflegekassenleistung: 0 €

ausgeschöpfte Pflegekassenleistung:

verbleibender Pflegegeldanspruch:

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeldleistungen.

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02306/84 98 710